So kannst du einen Antrag beim Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung stellen

Antrag stellen

Du musst den Antrag nicht alleine stellen. Auch eine Anwält*in oder eine vertraute Person kann das für dich übernehmen. Wichtig ist nur, dass deine Zustimmung vorliegt und alle nötigen Informationen vollständig übermittelt werden. So möchten wir dir den Weg ein Stück leichter machen.

1. Erstkontakt – schreibe uns

Schreibe uns einfach eine kurze formlose E-Mail an antrag[at]fonds-selbstbestimmt.de, wir schicken dir dann einen Link mit dem Antragsformular zu. Unter diesem Link kannst du dann außerdem, falls vorhanden, weitere Unterlagen zu deinem Fall hochladen.

Danach können weitere Fragen gerne per Mail oder in einem Gespräch geklärt werden.

2. Den Antrag stellen – was gehört dazu?

Wir schicken dir das vollständige Antragsformular per Mail zu. Falls du vorher schon ein Gefühl dafür haben möchtest, welche Fragen wir stellen, findest du hier eine Auswahl:

– Worum geht es in deinem juristischen Verfahren?
– Hast du bereits Unterstützung durch eine Kanzlei?
– Welche Kosten schätzt du, dass auf dich zukommen?
– Wurde Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht gezogen?
– Gibt es emotionale oder psychosoziale Unterstützung durch TIN-Beratungsstellen?
– Ist die antragstellende Person bereit, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fonds abzuschließen?

3. Prüfung des Antrags – was passiert dann?

Dein Antrag wird von der Treuhänder*in gemeinsam mit einem Beirat geprüft. Dabei schauen sie unter anderem darauf:

– Wie wichtig dein Fall für dich persönlich ist,
– ob das Verfahren eine größere Bedeutung für die Rechte von TIN-Personen hat,
– ob es eine realistische Chance auf Erfolg gibt,
– ob du wirtschaftlich auf die Unterstützung angewiesen bist.

Das klingt vielleicht nach viel Bürokratie, aber keine Sorge – das Team will dir helfen und sucht gemeinsam mit dir nach der besten Lösung.

4. Entscheidung und Unterstützung

Sobald dein Antrag geprüft wurde, bekommst du eine Rückmeldung:

– Wenn dein Antrag bewilligt wird, übernimmt der Fonds die Kosten, die abgesprochen wurden. Du schließt dann eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fonds ab.

Falls nur ein Teil der Kosten übernommen werden kann, wird geschaut, wie dir trotzdem geholfen werden kann.

Wenn eine Förderung nicht möglich ist, bekommst du Tipps zu anderen Anlaufstellen, die dich vielleicht unterstützen können.

5. Auszahlung – wie läuft das?

Wenn dein Antrag genehmigt wurde, übernimmt der Fonds die vereinbarten Kosten. Falls sich im Laufe des Verfahrens etwas ändert, kannst du dich jederzeit melden, um eine Lösung zu finden.

6. Und dann?

Während dein Verfahren läuft, hältst du den Fonds über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden. Falls du eine Entschädigung oder einen Vergleich bekommst, bitten wir dich, einen kleinen Teil davon an den Fonds zurückzugeben, damit auch andere Personen Unterstützung erhalten können.

Schreibe uns gerne!

Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um dir zu helfen, wenn finanzielle Hürden im Weg stehen.

Solltest du eine*n Dolmetscher*in brauchen oder weitere Bedürfnisse haben z.B. wegen Neurodivergenz, schreibe uns gerne.

Falls du Unterstützung brauchst, melde dich einfach.