Wann kann ich Unterstützung beantragen?
Kriterien für eine Förderung durch den Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung (FGS)
Zusammenfassung der Kriterien
01.
Strategischer Nutzen des Verfahrens
Hat dein Fall eine größere Bedeutung für die trans*, inter* und nicht-binäre Community? Könnte das Verfahren bestehende Gesetze oder Regeln positiv verändern?
02.
Existenzielle Bedrohung
Bist du durch die aktuelle Situation stark gefährdet, z. B. durch drohende Wohnungslosigkeit, Abschiebung oder eine massive psychische Belastung?
03.
Schwere der Grundrechtsverletzung
Geht es in deinem Fall um eine ernsthafte Verletzung deiner Grundrechte? Je gravierender der Eingriff, desto eher wird eine Unterstützung bewilligt.
04.
Mehrfach-marginalisierung
Falls du zusätzlich zu deiner Geschlechtsidentität noch andere Diskriminierungserfahrungen machst (z. B. wegen Hautfarbe, Behinderung, sozialer Herkunft), wird das bei der Entscheidung besonders berücksichtigt.
05.
Erfolgsaussichten
Der Fonds unterstützt vor allem dann, wenn die Erfolgsaussichten eines Verfahrens oder Antrags gut stehen – also wenn es realistische Chancen gibt, dass das Anliegen durchgesetzt wird.
06.
Finanzielle Situation
Kannst du dir die juristische Vertretung ohne Unterstützung nicht leisten? Der Fonds prüft dein Einkommen nicht im Detail, aber es zählt, ob du ohne die Hilfe dein Verfahren nicht führen könntest.
07.
Langfristige Klagebereitschaft
Bist du bereit, das Verfahren durchzuziehen, auch wenn es mehrere Jahre dauern kann?
08.
Verfahrenskosten im Verhältnis zum Nutzen
Sind die erwarteten Kosten verhältnismäßig zur Bedeutung des Falls? Wenn ein Verfahren sehr teuer ist, aber kaum strategischen Nutzen hat, könnte es schwieriger sein, eine Förderung zu erhalten.
09.
Rückzahlung eines Teils der Entschädigungs-summe
… im Erfolgsfall an den Fonds zur Weiterverwendung für zukünftige Fälle.
Welche Kosten können übernommen werden?
Gerichtskosten
Falls du ein gerichtliches Verfahren führst (z. B. zur Änderung deines Namens und Geschlechtseintrags oder wegen Diskriminierung), übernimmt der Fonds die anfallenden Gebühren.
Anwalts- und Beratungskosten
Die Kosten für eine Rechtsvertretung oder juristische Beratung können übernommen werden, wenn du dir keine*n eigene*n Anwält*in leisten kannst.
Kosten für Gutachten
Falls du für dein Verfahren ein psychologisches oder medizinisches Gutachten benötigst, kann der Fonds diese Kosten abdecken.
Kosten für Dolmetscher*innen und Übersetzungen
Wenn du für dein Verfahren auf Übersetzungen oder Dolmetsch-Dienste angewiesen bist, können diese Kosten ebenfalls übernommen werden.
Sonstige notwendige Ausgaben
Manchmal entstehen unerwartete Kosten, die eng mit deinem Verfahren zusammenhängen (z. B. Fahrtkosten zu Terminen oder Kopiergebühren). Der Fonds kann auch hier helfen – es lohnt sich also, nachzufragen.
Was wird nicht übernommen?
Falls du dir unsicher bist, ob dein Anliegen gefördert werden kann, lohnt es sich, einfach nachzufragen. Der Fonds ist dafür da, dich zu unterstützen, wenn finanzielle Hürden im Weg stehen.

Lebenshaltungs-kosten
oder allgemeine finanzielle Unterstützung (z. B. Miete, Essen, Kleidung).

Medizinische Eingriffe oder Therapien

Kein inhaltlicher Bezug
Verfahren, die keine Aussicht auf Erfolg haben oder keinen direkten Bezug zu geschlechtlicher Selbstbestimmung haben.
Wie wird über deinen Antrag entschieden?
Sobald dein Antrag beim Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung (FGS) eingeht, wird er von einem Beirat gemeinsam mit der Treuhänder*in geprüft. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, um eine faire und nachvollziehbare Entscheidung zu treffen
